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Wissenswertes über:

Die Anschlußfinanzierung in Ulm - frühzeitig Ihren Folgezins sichern

Zusätzliche Kapitalaufnahme zur freien Verwendung bei Abschluss einer Anschlussfinanzierung

Benötigen Sie zusätzliches Kapital und Ihre bestehende Immobilienfinanzierung läuft in maximal 5 Jahren aus? Dann gibt es passende Optionen im Rahmen der Anschlussfinanzierung (z. B. Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen). Es gibt Banken, die neben der Restschuld Ihres Immobiliendarlehens auch Kapital zur freien Verwendung (Kapitalbeschaffung) finanzieren. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt:

  • Die zusätzliche Kapitalbeschaffung kann nur in Höhe der Anschlussfinanzierung aufgenommen werden.
  • Die Bonität des Darlehensnehmers muss ausreichen, um die Anschlussfinanzierung inklusive der Kapitalbeschaffung bezahlen zu können (Haushaltsrechnung, SCHUFA, nachhaltige Rate).
  • Die zusätzliche Kapitalaufnahme ist nur bis zu einem bestimmten Beleihungswert bzw. Beleihungsauslauf (Verhältnis Darlehenssumme zu ermitteltem Objektwert, LTV) möglich.

Was bedeutet Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung konkret?

Eine Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung bei einer Immobilienfinanzierung bezieht sich auf die Aufnahme von zusätzlichem Kapital, das nicht spezifisch für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet werden muss. Es handelt sich um eine Form der Finanzierung, bei der Kreditnehmer zusätzliches Geld aufnehmen, um andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie zu decken oder für andere Zwecke zu verwenden.

Vorteile und typische Verwendungszwecke

Diese Art der Kapitalbeschaffung kann verschiedene Vorteile bieten. Zum einen ermöglicht sie es den Kreditnehmern, zusätzliches Geld für Renovierungen, Modernisierungen oder energetische Sanierungen an der Immobilie zu erhalten. Dies kann dazu beitragen, den Wert der Immobilie zu steigern und ihren Komfort oder ihre Attraktivität zu verbessern.

Darüber hinaus kann das zusätzliche Kapital auch für andere Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel für den Kauf von Möbeln und Ausstattung, die Tilgung anderer Verbindlichkeiten, eine Umschuldung teurer Konsumentenkredite oder für persönliche Investitionen. Es bietet den Kreditnehmern Flexibilität und finanzielle Spielräume, um ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu erfüllen.

Mögliche Finanzierungsformen bei der Anschlussfinanzierung

Bei der Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung im Zuge einer Anschlussfinanzierung können verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden, zum Beispiel:

  • Erhöhung des bestehenden Darlehens im Rahmen der Prolongation
  • Umschuldung zu einer anderen Bank inklusive Cash-out
  • Forward-Darlehen (Zinssicherung bis zu 60 Monaten im Voraus, je nach Bank)
  • Nutzung von Eigenkapital durch eine zweite Hypothek bzw. Nachrangdarlehen

Wesentliche Parameter sind dabei Sollzins, Effektivzins, Zinsbindung, Tilgungssatz, mögliche Sondertilgungen, der Beleihungsauslauf (LTV) sowie die Absicherung über die Grundschuld und gegebenenfalls der Rang im Grundbuch. Häufig ist eine aktuelle Immobilienbewertung (Wertgutachten) erforderlich.

Ist eine zusätzliche Kapitalbeschaffung für Sie sinnvoll?

Ob eine zusätzliche Kapitalbeschaffung in Verbindung mit einer Anschlussfinanzierung für Sie sinnvoll ist, müssen Sie für sich selbst entscheiden. Berücksichtigen Sie dabei Ihre Bonität, den gewünschten Verwendungszweck, die Zinsentwicklung und Ihren Planungshorizont. Gerne hilft Ihnen Ihr Finanzierungsberater, das für Sie passende Darlehen zu finden und Angebote zu vergleichen.

FAQ: Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung bei der Anschlussfinanzierung

1) Was ist eine Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung?

Das ist die Aufnahme von zusätzlichem Kreditvolumen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, dessen Verwendung nicht zweckgebunden ist. Das Kapital kann z. B. für Renovierungen, Modernisierungen, Möblierung, Umschuldung teurer Ratenkredite oder persönliche Projekte genutzt werden.

2) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Entscheidend sind ausreichende Bonität (u. a. SCHUFA und stabile Einnahmen), ein tragfähiger Haushaltsüberschuss, ein zulässiger Beleihungsauslauf (LTV) gemäß Immobilienwert sowie eine werthaltige Besicherung über die Grundschuld. Je nach Bank gelten zusätzliche Richtlinien.

3) Wie hoch kann die zusätzliche Kapitalaufnahme sein?

In der Regel ist die Kapitalbeschaffung nur bis zur Höhe der Anschlussfinanzierung möglich und immer durch den maximalen Beleihungsauslauf begrenzt. Die genaue Obergrenze hängt vom ermittelten Objektwert und den Kreditrichtlinien der Bank ab.

4) Wofür darf ich das Geld verwenden?

Typische Verwendungszwecke sind Modernisierung, energetische Sanierung, Bäder/Küche, Außenanlagen, Möblierung, Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten oder Liquiditätsreserve. Reine Spekulationszwecke sind in der Regel ausgeschlossen.

5) Was ist der Unterschied zwischen Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen?

Prolongation: Verlängerung bei der bisherigen Bank. Umschuldung: Wechsel zu einer anderen Bank inklusive Ablösung der Restschuld. Forward-Darlehen: Heute Zinsen für eine Anschlussfinanzierung sichern, die erst in bis zu ca. 5 Jahren beginnt.

6) Welche Kosten und Zinsen fallen an?

Neben Soll- und Effektivzins können Kosten für Grundschuldeintragung, Notar/Grundbuch, ggf. Schätzkosten sowie Bereitstellungszinsen anfallen. Konditionen hängen von Bonität, LTV, Zinsbindung und Marktzinsniveau ab.

7) Welche Unterlagen werden üblicherweise benötigt?

Personalausweis, Einkommensnachweise, Aufstellung laufender Verbindlichkeiten, Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Grundriss, Bauunterlagen), aktueller Darlehensvertrag inkl. Restschuld sowie ggf. Nachweise zu geplanten Modernisierungen.

8) Gibt es Alternativen zur Kapitalbeschaffung über die Anschlussfinanzierung?

Alternativen sind z. B. ein eigenständiger Modernisierungskredit, ein Nachrangdarlehen/zweite Hypothek, ein klassischer Ratenkredit (meist teurer) oder Förderdarlehen (z. B. KfW) für energetische Maßnahmen. Ein Vergleich lohnt sich.