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Wissenswertes über:

Finanzierung Immobilie in Kempten - Immobilenfinanzierung für alle Lebenslagen

Möglichkeiten der Haftentlassung bei einer Immobilienfinanzierung im Falle einer Scheidung:

m Falle einer Scheidung und einer gemeinsamen Immobilienfinanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Haftentlassung. Hier sind einige Optionen, die in Betracht gezogen werden können:


Verkauf der Immobilie: Eine Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös zur Tilgung des Darlehens zu verwenden. Nach dem Verkauf können beide Parteien von der Haftung entlassen werden.


Übertragung der Immobilie: Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass einer der Ehepartner die Immobilie übernimmt und das Darlehen alleine weiter bedient. In diesem Fall muss der übernehmende Ehepartner in der Lage sein, die Finanzierung alleine zu tragen und die Zustimmung der Bank oder des Kreditgebers einholen.


Refinanzierung des Darlehens: Eine weitere Option besteht darin, das bestehende Darlehen zu refinanzieren und den anderen Ehepartner aus der Haftung zu entlassen. Dies erfordert jedoch eine gute Bonität und die Zustimmung des Kreditgebers.


Vereinbarung über die Haftung: Es ist auch möglich, dass die geschiedenen Ehepartner eine Vereinbarung treffen, in der festgelegt wird, wer für die Tilgung des Darlehens verantwortlich ist. Diese Vereinbarung sollte rechtlich bindend sein und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Einbeziehung der Immobilie zum Beispiel der Eltern des Ehepartners, welcher das Darlehen übernehmen will. Zum Beispiel könnten man auf die Immobilie der Eltern eine Kapitalbeschaffung aufnehmen um entweder den Ex-Partner auszubezahlen oder die Restschulden des bestehenden Darlehens zu minimieren.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Möglichkeiten der Haftentlassung von den individuellen Umständen und den Vereinbarungen zwischen den geschiedenen Ehepartnern abhängen. Es wird empfohlen, sich mit einem Anwalt oder einem Finanzberater zu beraten, um die beste Lösung für Ihre spezifische Situation zu finden.

Wir können und dürfen Ihnen keine rechtliche Beratung zu dem Thema Haftentlassung oder Scheidung - hier bitten wir Sie zwingend sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Jedoch zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten bzgl. der Darlehensgestaltungen auf. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.