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Wissenswertes über:

Darlehen bei Scheidung - Finanzielle Freiheit sichern

Darlehen / Immobiliendarlehen bei Scheidung – flexibel und unkompliziert

Eine Scheidung ist oft eine emotionale Belastung für alle Beteiligten und geht häufig mit einer finanziellen Herausforderung einher. Vor allem, wenn gemeinsam erworbene Immobilien und Darlehen im Spiel sind, ist es wichtig, eine schnelle und flexible Lösung zu finden. Ein passgenaues Immobiliendarlehen bei Scheidung (auch „Scheidungskredit“ genannt) hilft dabei, den Miteigentumsanteil auszuzahlen, eine Eigentumsübertragung sauber zu regeln und die Baufinanzierung gegebenenfalls neu zu strukturieren.

Immobiliendarlehen als Lösung bei Scheidung

Wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Entweder wird eine Einigung erzielt, wer die Immobilie behält und den anderen auszahlt, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird aufgeteilt.

Wenn keiner der Partner die Immobilie behalten möchte oder kann, kann ein Immobiliendarlehen eine sinnvolle Lösung sein. Mit einem flexiblen Immobiliendarlehen zur Auszahlung des Ex-Partners können Sie sich Ihren Anteil am Wert der Immobilie auszahlen lassen und somit die gemeinsame Immobilie unkompliziert aufteilen – ohne Teilungsversteigerung. Auch wenn noch ein Darlehen auf der Immobilie lastet, kann eine Lösung mit Hausguthaben gefunden werden, zum Beispiel über eine Umschuldung, Anschlussfinanzierung oder ein Nachrangdarlehen bei ausreichendem Beleihungsauslauf. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Vorteile des Immobiliendarlehens bei Scheidung

Das Immobiliendarlehen bietet Ihnen bei Scheidung viele Vorteile:

  • Flexibilität: Sie können sich den Betrag auszahlen lassen, der Ihrem Anteil am Immobilienwert entspricht.
  • Unabhängigkeit: Sie bleiben weiterhin alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie.
  • Sicherheit: Sie profitieren von einem festen Zinssatz und einer individuellen Tilgung.
  • Niedrige Tilgungsraten: Durch die individuelle Tilgung können Sie niedrige Raten vereinbaren und somit flexibel auf Ihre finanzielle Situation reagieren.
  • Keine Nachweise erforderlich: Im Gegensatz zu anderen Krediten müssen Sie bei einem Immobiliendarlehen keinen Verwendungsnachweis über das Geld erbringen.
  • Professionelle Beratung: Bei Hausguthaben profitieren Sie von einer persönlichen und professionellen Beratung durch unsere erfahrenen Finanzierungsberater.
  • Optionale Sondertilgung und Zinsbindung: Nutzen Sie Sondertilgungen, passen Sie den Tilgungssatz an und wählen Sie eine passende Zinsbindung.
  • Partner auszahlen statt verkaufen: Auszahlung des Miteigentumsanteils, Eigentumsübertragung und Grundbuchänderung sind planbar.

So funktioniert das Immobiliendarlehen bei Scheidung

Das Immobiliendarlehen bei Scheidung ist unkompliziert und schnell beantragt:

  • Ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie und Ihren Anteil daran (z. B. durch Marktwertermittlung/Bewertung).
  • Beantragen Sie das Immobiliendarlehen bei Hausguthaben.
  • Nach Prüfung Ihrer Bonität und des Immobilienwerts erhalten Sie ein Angebot mit den Konditionen.
  • Bei Zustimmung erfolgt die Auszahlung auf Ihr Girokonto.

Zusätzlich sinnvoll:

  • Unterlagen zusammenstellen (u. a. Grundbuchauszug, bestehende Darlehensverträge, Einkommensnachweise, Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung).
  • Regelung der Eigentumsübertragung beim Notar und Anpassung des Grundbucheintrags.
  • Ggf. Umschuldung der bestehenden Baufinanzierung zur Reduzierung der Restschuld oder Zusammenführung der Raten; mögliche Vorfälligkeitsentschädigung prüfen.

Mit dem Immobiliendarlehen bei Scheidung erhalten Sie eine flexible und unkomplizierte Lösung für die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

Jetzt Immobiliendarlehen bei Scheidung beantragen

Beantragen Sie jetzt Ihr Immobiliendarlehen bei Scheidung und erhalten Sie eine schnelle und flexible Lösung für die Aufteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie. Wir unterstützen Sie von der Erstberatung über den Zinsvergleich bis zur Auszahlung – transparent, persönlich und zügig. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung.

Häufige Fragen (FAQ) zum Immobiliendarlehen bei Scheidung

Kann ich meinen Ex-Partner mit einem Immobiliendarlehen auszahlen?

Ja. Mit einem Immobiliendarlehen können Sie den Miteigentumsanteil des Ex-Partners auszahlen, die Eigentumsübertragung notariell regeln und den Grundbucheintrag anpassen. Bestehende Darlehen können übernommen oder umgeschuldet werden; prüfen Sie hierbei mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Immobiliendarlehen bei Scheidung erfüllen?

Wesentlich sind eine ausreichende Bonität, ein tragfähiger Beleihungsauslauf (abhängig vom Immobilienwert und der Restschuld), klar geregelte Eigentumsverhältnisse sowie nachweisbare Einkünfte. Außerdem prüft der Kreditgeber den Immobilienwert und die Tragfähigkeit der Rate.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

In der Regel: Personalausweis, Einkommensnachweise, Grundbuchauszug, Nachweise zur bestehenden Baufinanzierung (Darlehensvertrag/Restschuld), Objektunterlagen (z. B. Exposé, Wohnflächenberechnung), Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung bzw. Einigung zur Auszahlung sowie ggf. eine aktuelle Immobilienbewertung.

Was passiert mit der bestehenden Baufinanzierung während der Scheidung?

Je nach Situation wird die Finanzierung übernommen, angepasst oder umgeschuldet. Möglich sind eine vollständige Umschuldung, ein Ergänzungs- oder Nachrangdarlehen oder eine Anschlussfinanzierung. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt von Zinsbindung und Vertrag ab.

Wie schnell erfolgt die Auszahlung des Darlehens?

Nach vollständiger Unterlagenprüfung kann die Auszahlung oft zügig erfolgen – typischerweise innerhalb weniger Tage bis Wochen. Die genaue Dauer hängt von Objektunterlagen, Grundbuchprozessen und der individuellen Prüfung ab.

Ist ein Immobiliendarlehen bei Scheidung auch mit negativer SCHUFA möglich?

Eine negative SCHUFA erschwert die Finanzierung, ist aber nicht immer ein Ausschlusskriterium. Entscheidend sind die Gesamtsituation, die Werthaltigkeit der Immobilie, der Eigenkapitaleinsatz und die Tragfähigkeit der Rate. Eine individuelle Prüfung ist notwendig.

Muss ich einen Verwendungsnachweis für das Geld erbringen?

In der Regel ist kein gesonderter Verwendungsnachweis erforderlich. Üblich sind Auszahlungen zur Abfindung des Ex-Partners, zur Umschuldung bestehender Darlehen oder zur Sicherung der Liquidität im Zugewinnausgleich. Der Kreditgeber prüft jedoch bonitäts- und objektrelevante Daten.

Welche Kosten fallen zusätzlich an?

Mögliche Kosten sind Notar- und Grundbuchgebühren (Eigentumsübertragung/Grundschuldbestellung), ggf. Wertermittlungsgebühren, eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen und Nebenkosten der Umschuldung. Wir klären diese Punkte transparent vor Abschluss.

Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. In Einzelfällen beraten wir Sie individuell.