Wissenswertes über:
Immobiliendarlehen für Senioren und Rentner - Hausguthaben
Immobiliendarlehen für Senioren und Rentner
Immobiliendarlehen werden oft mit dem Traum von der eigenen Immobilie in Verbindung gebracht. Aber auch für Senioren und Rentner kann ein Immobiliendarlehen eine sinnvolle Finanzierungslösung sein, die ihnen mehr finanzielle Freiheit bietet. Gemeint sind klassische Immobilienkredite bzw. Hypothekendarlehen, bei denen die eigene – häufig bereits abbezahlte – Immobilie als Sicherheit (Grundschuld) dient. Diese Form der Kapitalfreisetzung wird auch als Beleihung der Immobilie im Alter, Immobilienkredit im Ruhestand oder Rentnerkredit bezeichnet.
Warum ein Immobiliendarlehen für Senioren und Rentner?
Nicht jeder Senior oder Rentner möchte ein Immobiliendarlehen aufnehmen, um eine eigene Immobilie zu erwerben. Aber es gibt viele Gründe, warum ein Immobiliendarlehen für Senioren und Rentner sinnvoll sein kann:
- Erfüllung lang gehegter Träume: Vielleicht träumen Sie schon lange von einer Reise oder einer bestimmten Anschaffung, für die Sie aber bisher nicht genug Geld zur Verfügung hatten. Ein Immobiliendarlehen kann Ihnen die Möglichkeit geben, sich diesen Traum zu erfüllen und Liquidität im Alter zu schaffen.
- Unterstützung von Kindern und Enkelkindern: Wenn Ihre Kinder oder Enkelkinder in finanziellen Schwierigkeiten stecken, möchten Sie ihnen vielleicht helfen. Ein Immobiliendarlehen kann Ihnen dabei helfen, ohne dass Sie Ihr Erspartes aufbrauchen müssen.
- Unterstützung der Kinder beim Hausbau / Immobilienerwerb: Mit einem Darlehen von Hausguthaben können Sie Ihre Kinder beim Erwerb einer Immobilie / beim Hausbau unterstützen, ohne dass Sie Ihr Haus als Sicherheit für den kompletten Kredit Ihrer Kinder hinterlegen müssen.
- Renovierungen und Umbauten: Vielleicht möchten Sie Ihr Haus altersgerecht umbauen oder modernisieren. Ein Immobiliendarlehen kann Ihnen die nötigen Mittel dafür bereitstellen – etwa für barrierefreie Umbauten, energetische Sanierungen (z. B. Heizung, Dach, Fenster) oder Werterhalt.
- Umschuldung: Teure Konsumentenkredite oder Dispo-Verbindlichkeiten lassen sich durch einen besicherten Immobilienkredit häufig zu besseren Zinsen bündeln.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Auch Senioren und Rentner können ein Immobiliendarlehen aufnehmen. Allerdings müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Bonität: Auch wenn das Alter eine Rolle spielt, ist die Bonität das entscheidende Kriterium für die Kreditvergabe. Dabei wird die Höhe des Einkommens, aber auch die Höhe der Ausgaben und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Relevant sind u. a. Renten- oder Pensionsbescheide, ggf. Mieteinnahmen, Nebeneinkünfte, eine Haushaltsrechnung sowie die Schufa-Auskunft.
- Sicherheiten: Als Sicherheit dient in der Regel die eigene Immobilie. Je höher der Beleihungswert der Immobilie, desto höher können auch die Darlehenssummen ausfallen. Banken achten auf den Beleihungsauslauf (Loan-to-Value, LTV); eine erstrangige Grundschuld verbessert meist die Konditionen.
- Laufzeit und Zinsbindung: Für Senioren und Rentner ist es oft sinnvoll, eine längere Laufzeit zu wählen. So können die monatlichen Raten niedrig gehalten werden. Wählen Sie eine passende Zinsbindung (z. B. 5–15 Jahre) und nutzen Sie Optionen wie Sondertilgungen oder eine tilgungsfreie Anlaufzeit, wenn verfügbar.
Was gilt es zu beachten?
Bei einem Immobiliendarlehen für Senioren und Rentner gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- Laufzeit: Wie bereits erwähnt, ist eine längere Laufzeit oft sinnvoll. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass das Darlehen nicht über das eigene Leben hinaus läuft und die Rückführung aus den regelmäßigen Einkünften realistisch tragbar ist.
- Tilgung: Eine niedrige Tilgung kann die monatlichen Raten niedrig halten. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dadurch die Gesamtkosten des Darlehens höher ausfallen können. Planen Sie realistische Sondertilgungen, wenn möglich.
- Beratung: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Berater beraten, um die bestmögliche Finanzierungslösung zu finden – idealerweise durch eine unabhängige Baufinanzierungsberatung, die mehrere Banken vergleicht.
- Zinsen und Flexibilität: Achten Sie auf eine passende Zinsbindung, Optionen für Sondertilgung, Ratenpausen oder Tilgungsanpassungen sowie auf mögliche Gebühren.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Bei vorzeitiger Ablösung während der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Nach § 489 BGB besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren.
- Familie, Erbe und Absicherung: Klären Sie frühzeitig die Absicherung des Ehe- oder Lebenspartners (z. B. durch Wohnrecht) und die Auswirkungen auf die spätere Erbfolge. Nießbrauch- oder Wohnrechtsvereinbarungen können relevant sein.
- Alternativen prüfen: Je nach Situation können Alternativen wie Umkehrhypothek, Immobilien-Teilverkauf oder eine Leibrente infrage kommen. Diese Produkte haben andere Kosten- und Risikoprofile und sollten sorgfältig mit dem klassischen Immobiliendarlehen verglichen werden.
Fazit
Immobiliendarlehen können auch für Senioren und Rentner eine sinnvolle Finanzierung sein, wenn es um die Aufnahme eines Darlehens auf eine bereits abbezahlte Immobilie geht. Hierbei wird das Darlehen mit der Immobilie als Sicherheit besichert und ermöglicht es den Senioren und Rentnern, finanzielle Freiheit und Flexibilität zu erlangen, um ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Dabei spielt das Alter der Kreditnehmer keine Rolle, solange sie in der Lage sind, das Darlehen zurückzuzahlen. Durch niedrige Tilgungsraten und flexible Laufzeiten wird eine Tilgung in jedem Alter möglich und eine finanzielle Überforderung vermieden. Wer Konditionen vergleicht und sich unabhängig beraten lässt, kann so einen passenden Immobilienkredit im Ruhestand finden.
Häufige Fragen (FAQ) zu Immobiliendarlehen für Senioren
Bekommen Senioren auch in hohem Alter noch ein Immobiliendarlehen?
Ja. Entscheidend sind Bonität, tragfähige Rate aus Rente/Pension und die werthaltige Sicherheit (Immobilie). Banken begrenzen meist die Laufzeit und prüfen, ob die Rückzahlung realistisch ist; Mitkreditnehmer oder Miteigentümer können im Einzelfall helfen.
Welche Unterlagen benötigen Rentner für einen Immobilienkredit?
Üblich sind: Personalausweis, Renten- oder Pensionsbescheide, ggf. Nachweise über Mieteinnahmen/Betriebsrenten, aktuelle Kontoauszüge, Übersicht bestehender Verbindlichkeiten, Schufa-Auskunft, Grundbuchauszug/Flurkarte, Objektunterlagen (z. B. Baujahr, Wohnflächenberechnung) und Nachweis der Wohngebäudeversicherung.
Wie hoch darf der Beleihungsauslauf (LTV) sein?
Viele Banken finanzieren im Ruhestand konservativ. Häufige Richtwerte liegen zwischen ca. 60–80 % des Beleihungswertes. Je niedriger der LTV, desto besser sind in der Regel die Zinsen. Nachrangdarlehen sind oft nur mit geringeren Summen möglich.
Welche Laufzeit, Tilgung und Zinsbindung sind sinnvoll?
Wählen Sie eine Rate, die dauerhaft tragbar ist. Häufig liegt die Anfangstilgung bei 1–2 %, kombiniert mit einer Zinsbindung von 5–15 Jahren. Wichtig sind flexible Optionen wie Sondertilgungen oder Tilgungsanpassungen.
Gibt es Förderungen für altersgerechten Umbau und energetische Sanierung?
Je nach Programmstand sind Förderkredite und Zuschüsse (z. B. über KfW/BAFA oder Landesförderbanken) für barrierereduzierende und energetische Maßnahmen möglich. Prüfen Sie aktuelle Programme und kombinieren Sie diese mit dem Immobiliendarlehen.
Was ist der Unterschied zwischen Darlehen, Umkehrhypothek und Teilverkauf?
Beim klassischen Darlehen zahlen Sie Raten zurück und behalten das Eigentum vollständig. Die Umkehrhypothek zahlt Ihnen eine Rente oder Einmalbetrag, die Rückzahlung erfolgt meist beim Verkauf/Nachlass. Beim Teilverkauf veräußern Sie einen Anteil an der Immobilie und zahlen ein Nutzungsentgelt; die Gesamtkosten können höher sein.
Kann ich im Ruhestand eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung machen?
Ja. Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen sind möglich, sofern Bonität und Objektwerte passen. Ein Forward-Darlehen kann sich lohnen, um sich Zinsen frühzeitig zu sichern.
Fallen bei vorzeitiger Rückzahlung Kosten an?
Bei Ablösung während der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Nach 10 Jahren Zinsbindung besteht unter den Voraussetzungen des § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist.