Wissenswertes über:
Ausgleichszahlung: Immobilienkredit bei Trennung / Scheidung
Immobiliendarlehen bei Scheidung
Eine Scheidung kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine große Belastung darstellen. Vor allem, wenn es um die Aufteilung von Immobilienbesitz geht, können hohe Ausgleichszahlungen (z. B. im Zugewinnausgleich) fällig werden. Hier kann ein Immobiliendarlehen bei Scheidung – auch als Immobilienkredit zur Partnerauszahlung oder Kapitalfreisetzung bei Trennung bezeichnet – eine Lösung sein, um die finanzielle Belastung zu minimieren und die Immobilie zu halten.
Darlehen auf Basis einer bestehenden Immobilie
Bei einem Immobiliendarlehen bei Scheidung kann über ein Darlehen mit Hausguthaben eine Ausgleichszahlung an einen Ehepartner auf der unbelasteten gemeinsamen Immobilie beantragt werden – sofern der begünstigte Ehepartner der Belastung der Immobilie zustimmt. Hierbei kann ein Darlehen bis 80 % des ermittelten Immobilienwertes (Verkehrswert/Beleihungswert) aufgenommen werden. Die Bewertung erfolgt in der Regel über ein Gutachten oder eine anerkannte Marktwertermittlung.
Aber auch wenn die Immobilie bei Scheidung bzw. Trennung noch mit einem Darlehen belastet ist, kann Hausguthaben helfen – etwa über eine Umschuldung, Anschlussfinanzierung oder Zweiteintragung einer Grundschuld, sofern die Rangstelle und der Beleihungsauslauf dies zulassen. Üblicherweise werden Bonität (z. B. SCHUFA, Einkommen) und Objektunterlagen geprüft. Gehen Sie auf Hausguthaben zu – wir finden eine Lösung für Sie.
Individuelles Konzept für Ausgleichszahlungen
Unsere erfahrenen Finanzierungsberater erstellen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept für die Finanzierung der Ausgleichszahlungen bei Scheidung. Dabei werden Ihre Ziele, die aktuelle finanzielle Situation sowie die Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigt. Wir planen mit Ihnen Zinsbindung, Tilgungssatz, Laufzeit und – falls sinnvoll – Umschuldungs- oder Anschlussfinanzierungs-Optionen, damit die monatliche Rate zu Ihrem Budget passt.
Flexible Tilgungsrate und keine Altersbeschränkung
Mit einem Immobiliendarlehen bei Scheidung sind Sie nicht nur flexibel in der Tilgungsrate, die bereits ab 1 % möglich ist, sondern es gibt auch keine Altersbeschränkung nach oben. Somit können auch ältere Menschen von dieser Finanzierungsmöglichkeit profitieren. Je nach Produkt sind Tilgungsanpassungen und optionale Sondertilgungen möglich – für noch mehr Planungssicherheit.
Mindestdarlehenssumme ab 75.000 Euro
Die Mindestdarlehenssumme bei einem Immobiliendarlehen bei Scheidung liegt bei 75.000 Euro. Die Auszahlung des Kredits bei einer unbelasteten Immobilie erfolgt zur freien Verwendung, ohne dass Nachweise erforderlich sind. Typische Verwendungszwecke sind die Auszahlung des Ehepartners, die Begleichung gemeinsamer Verbindlichkeiten oder Liquidität für Umzug, Modernisierung oder Nebenkosten der Vermögensauseinandersetzung.
Bei noch bestehenden Darlehen auf der gemeinsamen Immobilie erarbeiten wir gemeinsam ein Konzept, um die für Sie passende Finanzierung für Ihr Darlehen bei Scheidung zu finden – inklusive Prüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen, Grundbuch-Rangfolge und möglicher Umschuldung.
Keine Einschränkung bei Verkauf und Vererbung
Als Eigentümer der Immobilie können Sie diese jederzeit ohne Zustimmung verkaufen oder an Ihre Kinder weitervererben. Die Ablösung des Darlehens erfolgt im Verkaufsfall über den Kaufpreis, die Löschung der Grundschuld veranlasst der Notar. Sie partizipieren zudem an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie und nutzen sie als Sachwert zum Schutz vor Inflation.
Kompetente und persönliche Betreuung
Unsere Finanzierungsberater stehen Ihnen von der Darlehensbeantragung bis zur Auszahlung mit ihrer Expertise und persönlichen Betreuung zur Seite – digital und deutschlandweit. Sie erhalten eine transparente Übersicht zu Sollzins, effektivem Jahreszins, voraussichtlichen Gesamtkosten und allen notwendigen Unterlagen.
Profitieren Sie von einem Immobiliendarlehen bei Scheidung und minimieren Sie die finanzielle Belastung bei Ausgleichszahlungen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung.
Häufige Fragen (FAQ) zum Immobiliendarlehen bei Scheidung
Was passiert mit dem bestehenden Immobilienkredit bei einer Scheidung?
Bestehende Darlehen bleiben zunächst bestehen. Möglich sind eine Umschuldung auf eine Partei, eine Anschlussfinanzierung oder die Auszahlung des Partners über eine neue Grundschuld. Welche Lösung passt, hängt von Bonität, Beleihungswert und der vereinbarten Vermögensaufteilung ab.
Kann ich meinen Ehepartner über ein Immobiliendarlehen auszahlen?
Ja. In der Regel ist eine Beleihung bis zu 80 % des Verkehrswertes möglich. Bei unbelasteten Objekten ist die Auszahlung zur freien Verwendung möglich. Bei bestehenden Darlehen prüfen wir Umschuldungs- oder Ergänzungsfinanzierungen.
Gibt es eine Altersgrenze für die Finanzierung?
Nein. Es gibt keine Altersbeschränkung nach oben. Entscheidend sind die Tragfähigkeit der Rate, die Laufzeit sowie der Wert der Immobilie.
Welche Unterlagen werden für die Kreditprüfung benötigt?
Typisch sind: Personalausweis, Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft, Grundbuchauszug, Objektunterlagen (z. B. Exposé, Bauunterlagen), ggf. bestehende Kreditverträge und die Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Vereinbarung zur Vermögensauseinandersetzung.
Wie schnell ist die Auszahlung möglich?
Nach vollständiger Unterlagenprüfung, Bewertung der Immobilie und Vertragsunterzeichnung erfolgt die Auszahlung. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab; wir arbeiten auf eine zügige und planbare Abwicklung hin.
Wie hoch sind Zinsen und Raten?
Der Sollzins richtet sich u. a. nach Beleihungsauslauf, Zinsbindung und Bonität. Tilgungsraten sind ab 1 % möglich, mit der Option auf Tilgungsanpassung und ggf. Sondertilgungen je nach Produkt.
Ist eine Finanzierung trotz bestehender Grundschuld möglich?
Ja, sofern der Beleihungsauslauf und die Rangstelle es zulassen. Alternativ kann eine Umschuldung des Alt-Darlehens sinnvoll sein, um die Auszahlung zu strukturieren.
Kann die Immobilie trotz Darlehen verkauft oder vererbt werden?
Ja. Ein Verkauf oder eine Vererbung ist jederzeit möglich. Die offene Restschuld wird beim Verkauf getilgt; die Grundschuld kann anschließend gelöscht werden.
Geht ein Immobiliendarlehen auch bei Trennung ohne rechtskräftige Scheidung?
Ja. Auch bei Trennung (vor oder ohne Scheidung) kann eine Finanzierung zur Auszahlung des Miteigentümers oder zur Umschuldung umgesetzt werden, sofern die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse geklärt sind.
Welche Kosten fallen zusätzlich an?
Einzuplanen sind je nach Fall z. B. Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen, Wertermittlungskosten sowie laufende Zins- und Tilgungszahlungen. Wir stellen Ihnen alle Kosten transparent zusammen.