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Wissenswertes über:

Ausgleichszahlung: Immobilienkredit bei Trennung / Scheidung

Immobiliendarlehen bei Scheidung

Eine Scheidung kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine große Belastung darstellen. Vor allem, wenn es um die Aufteilung von Immobilienbesitz geht, können hohe Ausgleichszahlungen fällig werden. Hier kann ein Immobiliendarlehen bei Scheidung eine Lösung sein, um die finanzielle Belastung zu minimieren.

Darlehen auf Basis einer bestehenden Immobilie

Bei einem Immobiliendarlehen bei Scheidung kann über ein Darlehen mit Hausguthaben eine Ausgleichszahlung an einen Ehepartner auf der unbelasteten gemeinsamen Immobilie beantragt werden - sofern der begünstige Ehepartner der Belastung der Immobile zustimmt. Hierbei kann ein Darlehen bis 80 % des ermittelten Immobilienwertes aufgenommen werden. Aber auch wenn die Immobilie bei Scheidung bzw. Trennung noch mit einem Darlehen belastet ist, kann Hausguthaben helfen. Gehen Sie auf Hausguthaben zu - wir finden eine Lösung für Sie.

Individuelles Konzept für Ausgleichszahlungen

Unsere erfahrenen Finanzierungsberater erstellen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept für die Finanzierung der Ausgleichszahlungen bei Scheidung. Dabei wird auch Ihre aktuelle finanzielle Situation berücksichtigt.

Flexible Tilgungsrate und keine Altersbeschränkung

Mit einem Immobiliendarlehen bei Scheidung sind Sie nicht nur flexibel in der Tilgungsrate, die bereits ab 1% möglich ist, sondern es gibt auch keine Altersbeschränkung nach oben. Somit können auch ältere Menschen von dieser Finanzierungsmöglichkeit profitieren.

Mindestdarlehenssumme ab 75.000 Euro

Die Mindestdarlehenssumme bei einem Immobiliendarlehen bei Scheidung liegt bei 75.000 Euro. Die Auszahlung des Kredits bei einer unbelasteten Immobilie erfolgt zur freien Verwendung, ohne dass Nachweise erforderlich sind. Bei noch bestehenden Darlehen auf der gemeinsamen Immobilie erarbeiten wir gemeinsam ein Konzept, um die für Sie passende Finanzierung für Ihr Darlehen bei Scheidung zu finden.

Keine Einschränkung bei Verkauf und Vererbung

Als Eigentümer der Immobilie können Sie diese jederzeit ohne Zustimmung verkaufen oder an Ihre Kinder weitervererben. Sie partizipieren zudem an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie und nutzen sie als Sachwert zum Schutz vor Inflation.

Kompetente und persönliche Betreuung

Unsere Finanzierungsberater stehen Ihnen von der Darlehensbeantragung bis zur Auszahlung mit ihrer Expertise und persönlichen Betreuung zur Seite.

Profitieren Sie von einem Immobiliendarlehen bei Scheidung und minimieren Sie die finanzielle Belastung bei Ausgleichszahlungen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung.