Wissenswertes über:
Forward-Darlehen mit Hausguthaben - jetzt Ihre Anschlußfinanzierung berechnen lassen
Vor- und Nachteile des Abschlusses eines Forwarddarlehens
Der Abschluss eines Forwarddarlehens – häufig für die Anschlussfinanzierung einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung genutzt – hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht, um Ihre Entscheidung fundiert zu treffen.
Vorteile
Zinssicherheit: Der Abschluss eines Forwarddarlehens ermöglicht es Ihnen, sich langfristig niedrige Zinsen zu sichern. Sie können den Sollzinssatz (inkl. fester Zinsbindung) für einen bestimmten Zeitraum im Voraus festlegen – unabhängig von zukünftigen Zinsschwankungen und der Zinsentwicklung. Dies bietet Planungssicherheit bei der Anschlussfinanzierung und schützt Sie vor steigenden Zinsen. Auch der Effektivzins ist frühzeitig kalkulierbar.
Flexibilität: Ein Forwarddarlehen ermöglicht es Ihnen, den Zeitpunkt des Kreditabschlusses zu wählen. Sie können das Darlehen bereits 12 bis 60 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Sollzinsbindung abschließen (Forward-Periode) und sich so günstige Zinsen sichern, ohne dass Sie den Kredit sofort benötigen. Häufig fallen in der Forward-Periode keine Bereitstellungszinsen an; stattdessen gibt es einen Forward-Aufschlag. Dies gibt Ihnen Flexibilität bei der Finanzplanung – egal ob Prolongation bei der aktuellen Bank oder Umschuldung zu einer neuen Bank.
Kalkulierbare Kosten: Durch den Abschluss eines Forwarddarlehens können Sie die Kosten für Ihre Anschlussfinanzierung im Voraus kalkulieren. Sie wissen bereits vorab, welche monatlichen Raten, welcher Tilgungssatz und welche Gesamtkosten auf Sie zukommen, da der Zinssatz festgelegt ist. Optionen wie Sondertilgung oder Ratenanpassung lassen sich oft ebenfalls vereinbaren. Dies erleichtert die Budgetplanung und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.
Nachteile
Zinsrisiko: Während ein Forwarddarlehen vor steigenden Zinsen schützt, birgt es auch das Risiko, dass die Zinsen in Zukunft sinken könnten. In diesem Fall könnten Sie einen höheren Zinssatz zahlen, als es bei einer späteren Anschlussfinanzierung oder bei variabler Verzinsung der Fall gewesen wäre. Sie verzichten also auf potenzielle Zinsvorteile, wenn das Zinsniveau fällt.
Kosten: Der Abschluss eines Forwarddarlehens ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sie müssen in der Regel eine Forwardprämie (Forward-Aufschlag pro Monat Vorlaufzeit) zahlen, um sich die Zinssicherheit zu sichern. Diese Prämie kann je nach Marktlage, Laufzeit und Länge der Forward-Periode variieren und die Gesamtkosten erhöhen.
Bindung an den Kreditgeber: Wenn Sie ein Forwarddarlehen abschließen, sind Sie an den Kreditgeber gebunden, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Sie haben möglicherweise weniger Flexibilität, um zu einem anderen Kreditgeber zu wechseln, wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Präferenzen ändern. Prüfen Sie daher Konditionen (z. B. Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel, Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung) sorgfältig.
Verlust der Flexibilität: Durch den Abschluss eines Forwarddarlehens verlieren Sie die Flexibilität, auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert oder Sie bessere Konditionen bei einem anderen Kreditgeber finden, sind Sie möglicherweise an den bestehenden Vertrag gebunden und können nicht ohne Weiteres wechseln.
Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile des Abschlusses eines Forwarddarlehens sorgfältig abzuwägen und Ihre individuelle finanzielle Situation und Ziele zu berücksichtigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann ratsam sein, sich von einem Finanzberater oder Kreditexperten beraten zu lassen, um die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Tipp: Vergleichen Sie Angebote zur Anschlussfinanzierung (Forwarddarlehen, Prolongation, Umschuldung) frühzeitig und kalkulieren Sie die Break-even-Schwelle zwischen Forward-Aufschlag und einer möglichen Zinsersparnis. So vermeiden Sie „Zinswetten“ und sichern sich objektiv passende Konditionen.
Gerne unterstützt Sie ein Finanzierungsberater von Hausguthaben bei der Entscheidung, ob ein Forwarddarlehen für Sie jetzt die richtige Option ist. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Häufige Fragen (FAQ) zum Forwarddarlehen
Was ist ein Forwarddarlehen einfach erklärt?
Ein Forwarddarlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die Sie heute zu festen Konditionen für die Zukunft abschließen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf Ihrer aktuellen Zinsbindung, der Zinssatz wird jedoch bereits jetzt fest vereinbart.
Ab wann lohnt sich ein Forwarddarlehen und wie lange im Voraus kann ich abschließen?
Typischerweise lohnt sich ein Forwarddarlehen, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen oder Planungssicherheit wünschen. Abschlüsse sind häufig 12 bis 60 Monate im Voraus möglich. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher meist der Forward-Aufschlag.
Was kostet ein Forwarddarlehen (Forwardprämie, Aufschlag)?
Die Bank berechnet einen Forward-Aufschlag pro Monat Vorlaufzeit, der im vereinbarten Sollzins enthalten ist. Dafür fallen in der Forward-Periode meist keine Bereitstellungszinsen an. Die genaue Höhe hängt von Marktzins, Laufzeit und Bonität ab.
Forwarddarlehen oder Prolongation/Umschuldung – was ist besser?
Das hängt von den Konditionen ab. Eine Prolongation ist bequem, aber nicht immer am günstigsten. Eine Umschuldung zu einer anderen Bank kann bessere Zinsen bieten, erfordert aber mehr Unterlagen. Vergleichen Sie stets mehrere Angebote.
Kann ich ein Forwarddarlehen widerrufen oder stornieren?
Nach Vertragsabschluss besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatz). Danach sind Sie an den Vertrag gebunden. Eine spätere Aufhebung ist meist nur gegen Gebühr möglich und sollte mit der Bank individuell geklärt werden.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Forwarddarlehen?
Üblich sind Einkommensnachweise, aktuelle Darlehensverträge, Restschuld zum Ende der Zinsbindung, Objektunterlagen (z. B. Grundbuchauszug) sowie Angaben zu Tilgung, Sondertilgungswunsch und Laufzeit.
Fallen beim Forwarddarlehen Bereitstellungszinsen an?
In der Forward-Periode normalerweise nicht; der Preis für die Vorlaufzeit wird über den Forward-Aufschlag im Zinssatz abgebildet. Nach Start des Darlehens gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen.