Schließen

Wissenswertes über:

Haus Teilverkauf - Ihre Immobilie nutzen - trotzdem Geld erhalten

Haus Teilverkauf – Was ist das?

Beim Haus Teilverkauf (auch Immobilien-Teilverkauf oder Teilverkauf einer Immobilie) verkaufen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, behalten aber weiterhin das Nutzungsrecht. Sie können also weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben oder sie vermieten und erhalten im Gegenzug entweder eine Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Verkehrswert der Immobilie, dem verkauften Anteil (häufig 10–50 %) und den vertraglichen Bedingungen ab. Üblich ist, dass das Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht im Grundbuch gesichert wird; je nach Modell kann zusätzlich ein monatliches Nutzungsentgelt anfallen.

Vorteile des Haus Teilverkaufs

Der Haus Teilverkauf bietet verschiedene Vorteile, wie beispielsweise:

  • Sie können weiterhin in Ihrem Haus wohnen bleiben oder es vermieten (Wohnrecht oder Nießbrauchrecht)
  • Sie erhalten eine Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen, um sich finanzielle Wünsche zu erfüllen, Liquidität zu schaffen oder den Lebensstandard im Alter zu sichern
  • Es gibt keine klassischen monatlichen Darlehensraten und Zinsen wie bei einem Kredit; je nach Anbieter kann jedoch ein Nutzungsentgelt für das Wohnrecht anfallen
  • Sie behalten einen Teil des Immobilienwertes, der bei einem späteren Verkauf oder einer Wertsteigerung zu Ihren Gunsten wirkt
  • Kapitalfreisetzung ohne Umzug: Sie bleiben im vertrauten Umfeld wohnen
  • Flexibilität: In vielen Modellen sind Rückkaufrechte oder Vorkaufsrechte für Erben vereinbar

Nachteile des Haus Teilverkaufs

Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten:

  • Sie verkaufen einen Teil Ihres Eigentums und sind dadurch nicht mehr zu 100 % Eigentümer Ihrer Immobilie
  • Bei einem späteren Verkauf müssen Sie den verkauften Anteil erneut verkaufen und es fallen wiederum Gebühren an
  • Der Haus Teilverkauf ist nicht für jede Immobilie und jede Situation geeignet, daher sollten Sie sich gut beraten lassen
  • Je nach Vertrag fällt ein laufendes Nutzungsentgelt an, das sich z. B. an der Wertentwicklung oder einem Index orientieren kann
  • Zusatzkosten wie Notar, Grundbucheintrag, Gutachten und Servicegebühren können die Effektivauszahlung reduzieren

Voraussetzungen für den Haus Teilverkauf

Damit ein Haus Teilverkauf möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise:

  • Sie müssen Eigentümer einer Immobilie sein (bei mehreren Eigentümern ist die Zustimmung aller notwendig)
  • Die Immobilie muss in einem guten Zustand sein, einen belastbaren Marktwert (Verkehrswert) haben und sich für die Teilung im Grundbuch eignen
  • Es sollten idealerweise keine größeren Kredite oder Verbindlichkeiten auf der Immobilie lasten bzw. diese müssen im Zuge des Teilverkaufs abgelöst werden können

Wie funktioniert der Haus Teilverkauf?

Der Haus Teilverkauf funktioniert in der Regel wie folgt:

  • Bewertung der Immobilie: Es wird eine unabhängige Bewertung (Verkehrswertgutachten) durchgeführt, um den Wert des zu verkaufenden Anteils zu ermitteln.
  • Vereinbarung der Bedingungen: Es werden die Bedingungen des Haus Teilverkaufs vereinbart, wie beispielsweise die Höhe der Auszahlung, ein eventuelles Nutzungsentgelt, Laufzeiten, Wertsicherungsklauseln, Rückkauf- und Vorkaufsrechte.
  • Vertragsabschluss: Es wird ein notarieller Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer des Anteils abgeschlossen; Wohnrecht oder Nießbrauch werden im Grundbuch gesichert.
  • Zahlungen: Der Verkäufer erhält entweder eine Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen, je nach Vereinbarung. Nebenkosten wie Notar, Grundbuch und ggf. Service- oder Vermittlungsgebühren werden vertraglich geregelt.
  • Nutzung der Immobilie: Der Verkäufer behält das Recht, die Immobilie bis zum Ende seiner Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen oder zu vermieten, je nach Vereinbarung. Der Käufer kann während dieser Zeit keine Änderungen an der Immobilie vornehmen, es sei denn, dies wurde im Vertrag ausdrücklich vereinbart. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Immobilie in einem angemessenen Zustand zu halten und die Instandhaltungskosten zu tragen, während der Käufer für größere Reparaturen verantwortlich ist (je nach Anbieter und Vertrag können abweichende Regelungen gelten). Die gesamte Abwicklung dauert typischerweise einige Wochen bis wenige Monate.

Hausguthaben, die bessere Alternative?!

Im Vergleich zum Haus-Teilverkauf bietet Hausguthaben eine interessante Alternative für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht vollständig verkaufen möchten, aber dennoch auf zusätzliches Kapital zugreifen möchten. Mit Hausguthaben behalten Sie 100 % Eigentum an Ihrer Immobilie und partizipieren voll an weiteren Wertsteigerungen. Auch die monatliche Zins- und Tilgungsrate eines Immobiliendarlehens (z. B. Hypothekendarlehen, Beleihung des Eigenheims, Modernisierungskredit) ist in der Regel nicht höher als das monatliche Nutzungsentgelt beim Teilverkauf. Darüber hinaus gibt es bei Hausguthaben keine Altersbeschränkungen, sodass jeder grundsätzlich ein Immobiliendarlehen erhalten kann. Wählbare Zinsbindungen, Sondertilgungen und ein passender Beleihungsauslauf (Loan-to-Value) machen die Finanzierung planbar – auch zur Umschuldung, Renovierung oder Altersvorsorge. Unsere erfahrenen Finanzierungsberater stehen Ihnen bei Hausguthaben gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Erfüllung Ihres Darlehenswunsches zu helfen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Haus-Teilverkauf und zu Hausguthaben

1) Was ist der Unterschied zwischen Teilverkauf, Leibrente und Umkehrhypothek?

Beim Teilverkauf veräußern Sie nur einen Anteil und behalten ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. Bei der Leibrente verkaufen Sie die gesamte Immobilie gegen eine lebenslange Rente (oft inkl. Wohnrecht). Die Umkehrhypothek ist ein Darlehen auf die Immobilie, das erst später (z. B. beim Auszug) zurückgezahlt wird. Alle Modelle haben unterschiedliche Kosten-, Risiko- und Flexibilitätsprofile.

2) Welche Kosten entstehen beim Haus-Teilverkauf?

Typische Kostenpositionen sind Notar- und Grundbuchgebühren, die Bewertung (Gutachten), ggf. Service- oder Vermittlungsgebühren sowie ein laufendes Nutzungsentgelt für das Wohnrecht. Details hängen vom Anbieter und vom Vertrag ab.

3) Wie wird der Verkehrswert meiner Immobilie ermittelt?

Der Verkehrswert wird in der Regel durch ein unabhängiges Gutachten nach anerkannten Verfahren (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren) bestimmt. Lage, Zustand, Größe und Marktsituation sind zentrale Einflussfaktoren.

4) Wer trägt Instandhaltung und Reparaturen?

Üblich ist, dass der Verkäufer für laufende Instandhaltung sorgt, während größere Reparaturen je nach Vertrag ganz oder anteilig vom Käufer übernommen werden. Die konkrete Regelung ist vertraglich festzuhalten.

5) Gibt es ein Mindestalter für den Teilverkauf?

Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht. Viele Anbieter fokussieren jedoch auf Eigentümer im Ruhestand. Prüfen Sie die individuellen Kriterien des jeweiligen Anbieters.

6) Kann ich den verkauften Anteil später zurückkaufen?

Häufig sind vertragliche Rückkaufrechte oder Vorkaufsrechte für Eigentümer bzw. Erben vorgesehen. Konditionen, Fristen und Preise sind im Vertrag geregelt.

7) Was passiert im Erbfall?

Das Wohn- oder Nießbrauchrecht bleibt bestehen, der Vertrag läuft weiter. Erben treten in die Rechte und Pflichten ein und können – je nach Vereinbarung – Rückkauf- oder Vorkaufsrechte nutzen.

8) Für welche Immobilien eignet sich ein Teilverkauf?

Vor allem für werthaltige, gut gepflegte Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in gefragten Lagen. Die Immobilie muss teilbar und grundbuchtechnisch abbildbar sein.

9) Wie lange dauert ein Teilverkauf?

Von der ersten Bewertung bis zur Auszahlung vergehen in der Regel 4–12 Wochen – abhängig von Gutachten, Notartermin, Grundbucheintrag und vertraglicher Abstimmung.

10) Wann ist Hausguthaben die bessere Option?

Wenn Sie Eigentum und volle Wertsteigerung behalten möchten und planbare Raten bevorzugen, ist ein Immobiliendarlehen über Hausguthaben oft vorteilhaft. Das gilt insbesondere, wenn das mögliche Nutzungsentgelt beim Teilverkauf ähnlich hoch wie eine Kreditrate wäre.