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Wissenswertes über:

Immobiliendarlehen bei Erbschaft: Steuernachzahlungen meistern

Flexibles Immobiliendarlehen bei Erbschaft – Erbschaftsteuer finanzieren, Immobilie behalten

Ein Erbe kann sowohl eine emotionale als auch finanzielle Herausforderung darstellen. Insbesondere dann, wenn die Erbschaftsteuer bzw. hohe Steuernachzahlungen fällig werden und diese aus liquiden Mitteln nicht beglichen werden können. Doch was tun, wenn das Erbe aus einer Immobilie besteht und man nicht bereit ist, diese zu verkaufen? Ein Immobiliendarlehen bei Erbschaft hilft, Liquidität zu schaffen, ohne das Haus zu veräußern.

Hausguthaben als Lösung für Erben – Immobilie beleihen statt verkaufen

Mit Hausguthaben haben Sie die Möglichkeit, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung als Sicherheit zu nutzen, um ein flexibles Immobiliendarlehen aufzunehmen und so beispielsweise die Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche oder die Auszahlung von Miterben zu finanzieren. Das bedeutet: Sie müssen Ihr geerbtes Haus nicht verkaufen, sondern können es beleihen (Grundschuldeintragung) und dadurch Kapital für die Erbschaft freisetzen – auch zur freien Verwendung.

So funktioniert das Darlehen bei Erbschaft

Durch eine Wertanalyse Ihrer Immobilie ermitteln wir den maximalen Darlehensbetrag (Beleihungsauslauf), den Sie aufnehmen können. Nach Prüfung Ihrer Bonität und des Objektwerts durch die Bank wird Ihnen – nach Darlehensgewährung und Ihrer Annahme – das Darlehen zur freien Verwendung auf Ihr Girokonto ausgezahlt, ohne dass Sie Nachweise für die Verwendung des Darlehens erbringen müssen. Vor Auszahlung müssen die erforderlichen Unterlagen für die Bank (z. B. Grundschuldeintragung, Grundbuchauszug, Erbnachweis/Erbschein) eingereicht werden. Sie können das Darlehen also sowohl für die Begleichung von Steuernachzahlungen als auch für andere Zwecke wie Modernisierung, Renovierung oder die Auszahlung von Erbteilen nutzen – häufig eine Alternative zur Zwischenfinanzierung.

Konditionen und Rückzahlung flexibel gestalten

Das Immobiliendarlehen lässt sich mit niedriger Anfangstilgung und optionalen Sondertilgungen kombinieren. Zinsbindung und Laufzeit werden passend zu Ihrer Situation gewählt. Der Zinssatz hängt unter anderem von Bonität, Objektlage und Beleihungsquote ab. So bleibt Ihre Finanzierung bei Erbschaft planbar und flexibel.

Ihre Vorteile mit Hausguthaben

  • Kein Verkauf der Immobilie notwendig – Immobilie behalten, Liquidität schaffen

  • Hohe Steuernachzahlungen und Erbschaftsteuer können beglichen werden

  • Flexibles Immobiliendarlehen mit niedriger Tilgung und Möglichkeit zu Sondertilgungen

  • Persönliche und professionelle Beratung vor Ort und online – kostenlose Erstberatung

  • Erfahrene und kompetente Finanzierungsberater für Erbfinanzierung und Immobilienbeleihung

  • Bundesweite Abwicklung – auch bei Erbengemeinschaft möglich


Nutzen Sie Hausguthaben als flexible Lösung für Ihre finanzielle Herausforderung bei Erbschaft. Unsere Finanzierungsexperten stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Finanzierungslösung.

Häufige Fragen (FAQ) zum Immobiliendarlehen bei Erbschaft

Was ist ein Immobiliendarlehen bei Erbschaft?

Es handelt sich um einen Kredit, der durch die geerbte Immobilie abgesichert wird (Grundschuldeintragung). So können Sie Erbschaftsteuer, Pflichtteile oder die Auszahlung von Miterben finanzieren, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.

Kann ich die Erbschaftsteuer mit dem Darlehen finanzieren?

Ja. Das Darlehen wird zur freien Verwendung ausgezahlt. Sie können damit die Erbschaftsteuer, sonstige Steuernachzahlungen und weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Nachlass begleichen.

Welche Unterlagen werden in der Regel benötigt?

Üblich sind u. a. Erbnachweis (Erbschein), Grundbuchauszug, Personalausweis, Objektunterlagen (z. B. Energieausweis, Wohnflächenberechnung), ggf. bestehende Darlehensverträge sowie Nachweise zu Einnahmen und Ausgaben. Vor Auszahlung erfolgt die Grundschuldeintragung.

Ist ein Verwendungsnachweis erforderlich?

Nein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel ohne Verwendungsnachweis direkt auf Ihr Girokonto.

Wie schnell ist die Auszahlung möglich?

Nach vollständiger Unterlagenprüfung, positiver Bonitäts- und Objektbewertung sowie Grundschuldeintragung ist eine zügige Auszahlung möglich. Die Dauer hängt von Objekt, Unterlagenlage und Grundbuchamt ab.

Wie hoch kann der Darlehensbetrag sein?

Die mögliche Darlehenshöhe ergibt sich aus dem Beleihungswert bzw. Beleihungsauslauf (LTV) und Ihrer Bonität. Häufig sind Beleihungen bis zu einer bankindividuellen Quote des Immobilienwerts realisierbar.

Funktioniert das auch bei einer Erbengemeinschaft?

Ja, sofern alle Miterben zustimmen. Häufig wird das Darlehen genutzt, um Miterben auszuzahlen und Eigentumsverhältnisse zu ordnen.

Welche Kosten fallen an?

Neben Zinsen können Notar- und Grundbuchkosten (für die Grundschuld), ggf. Schätzkosten und bankabhängige Gebühren anfallen. Eine transparente Aufstellung erhalten Sie im Angebot.

Kann ich Sondertilgungen leisten oder das Darlehen vorzeitig ablösen?

Ja, häufig sind Sondertilgungen vereinbar. Details zu Höhe, Terminen und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung hängen vom Vertrag ab.

Ist auch eine Renovierung oder Modernisierung finanzierbar?

Ja. Da das Darlehen zur freien Verwendung ausgezahlt wird, können Sie neben der Erbschaftsteuer auch Renovierungs- oder Modernisierungskosten abdecken.